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Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt vor allem Einschränkungen bei der degressiven AfA und der Vermietung unter marktüblichen Konditionen.


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Durch Kürzungen bei der Entfernungspauschale und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird aus der Steuerreduzierung leicht eine Steuererhöhung.


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Die Zweijahresfrist bei betrieblich oder beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung entfällt - auch rückwirkend für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide.


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In diesem Jahr wird die Halbjahres-AfA gestrichen und die degressive Gebäude-AfA gesenkt.


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Die Koch-Steinbrück-Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der niedrigeren Steuersätze betreffen auch einige Lohnsteuersachverhalte.


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Die Reduzierung der Eigenheimzulage als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Steuerreform ist nun beschlossene Sache.


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Vor allem Existenzgründer und Kleinunternehmer sollen von den mit der aktuellen Steuerreform verquickten Arbeitsmarktreformen profitieren, insbesondere vom geänderten Kündigungsschutz.


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Im aktuellen Gesetzespaket ist auch die Beschränkung der Verlustverrechnung enthalten, die auch gleich in die Gewerbesteuerreform einbezogen wurde.


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Die alte Regelung beim anschaffungsnahen Aufwand kommt mit dem Steueränderungsgesetz 2003 zurück.


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Das Steueränderungsgesetz 2003 enthält auch Änderungen bei umsatzsteuerlichen Vorschriften.


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