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Die Kosten eines arbeitsbedingten Umzugs sind auch dann Werbungskosten, wenn dadurch eine Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen eintritt.


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Nach aktueller Rechtsprechung sind Ausbildungskosten Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wobei ein neues Gesetz diese Rechtsprechung nun wieder teilweise rückgängig macht.


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Auch eine Abfindung, die erst bei einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wird, ist für den Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerfrei.


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Arbeitnehmer, die an einem Tag mehrfach zwischen ihrem Arbeitsplatz und ihrer Wohnung pendeln, können trotzdem nur die einfache Entfernungspauschale geltend machen.


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Anschaffungskosten lassen sich nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn konkret eine überwiegende berufliche Veranlassung nachgewiesen wird.


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Zuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen bleiben trotz der Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich steuerfrei.


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Umschulungsmaßnahmen werden nicht als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt.


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Das häusliche Arbeitszimmer ist nicht nur ein Problemfeld im Hinblick auf die Geltendmachung von Werbungskosten, sondern auch bezüglich der Wohneigentumsförderung oder der Eigenheimzulage.


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Die Zweijahresfrist bei betrieblich oder beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung entfällt - auch rückwirkend für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide.


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Durch Kürzungen bei der Entfernungspauschale und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird aus der Steuerreduzierung leicht eine Steuererhöhung.


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